Carplus EULA (Endbenutzer-Lizenzvertrag)
WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: INDEM SIE DIESE SOFTWARE HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, ERKENNEN SIE (ALS NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON) DIE REGELUNGEN IN DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG („EULA“) ALS BINDEND AN. WENN SIE MIT DEN REGELUNGEN IN DIESER EULA NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND SIE MÜSSEN DIE UNBENUTZTE SOFTWARE LÖSCHEN ODER INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN AN DEN HÄNDLER, BEI DEM SIE SIE ERWORBEN HABEN, ZURÜCKGEBEN UND DIE LIZENZGEBÜHR, SOFERN BEZAHLT, ZURÜCKFORDERN.
1.) Geltungsbereich
Für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Carplus-24.de (nachfolgend als Lizenzgeber [LG] bezeichnet) und Ihnen gelten ausschließlich die nachfolgenden Lizenzbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Von diesen abweichenden Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Lizenzgeber.
2.) Gewährleistung
2.1.) Gewährleistung
Sofern Sie Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch sind, ist der LG im Falle eines Mangels von Carplus nach eigener Wahl zur Nacherfüllung oder zur Erstattung des Kaufpreises berechtigt. Ihr Recht, im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei (2) Jahre, für Unternehmer ein (1) Jahr und beginnt mit der Lieferung der Software. Erweiterungen und/oder Updates verlängern oder erneuern diese Frist für das Produkt nicht. Sofern Sie Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen unberührt.
Alle Mängel, Reparatur- und/oder Gewährleistungsanforderungen sind dem LG anzuzeigen und können dem LG unter der Anschrift
Kramer & Kramer GbR
An der Dittfuhrt 2
99768 Harztor
mitgeteilt werden.
2.2.) Software-Gewährleistungsausschluss
AUSSER, WIE IN DER OBEN ANGEGEBENEN GEWÄHRLEISTUNG ANGEGEBEN, UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERNEHMEN CARPLUS UND SEINE ZULIEFERER KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM RAHMEN DIESES EULA UND SCHLIESSEN SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER RECHTSINHABERSCHAFT UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN SOWIE JEGLICHE VON RECHTS WEGEN ODER AUFGRUND GESETZLICHER VORSCHRIFTEN, HANDELSSITTEN ODER WIEDERKEHRENDER LEISTUNG ODER HANDELSBRÄUCHEN ENTSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS. CARPLUS UND SEINE LIZENZGEBER GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ARBEITET, DASS SIE KEINE FEHLER HAT, ODER DASS DIE SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT.
3.) Haftungsbeschränkung
3.1.) Haftung
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN DER LG UND SEINE LIZENZGEBER KEINESFALLS FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, NUTZUNGSAUSFALL, VERLUST VON EINNAHMEN ODER GOODWILL, BETRIEBSAUSFÄLLE, DATENVERLUST ODER MITTELBARE, AUSSERGEWÖHNLICHE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE, SEI ES VERTRAG, DELIKT, FAHRLÄSSIGKEIT, PRODUKTHAFTUNG ODER EINE SONSTIGE GRUNDLAGE. DA EINIGE RECHTSORDNUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN NICHT ERLAUBEN, GILT DIE VORANGEGANGENE EINSCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE. DIE HAFTUNG DES LG UND SEINEN LIZENZGEBERN IM RAHMEN DIESER EULA WIRD IN KEINEM FALL, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANSPRUCH AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER SONSTIGER GRUNDLAGE BERUHT, DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRAG ÜBERSTEIGT: DIE LIZENZGEBÜHREN, DIE SIE FÜR DIE ANSPRUCHSAUSLÖSENDE SOFTWARE BEZAHLT HABEN. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN FINDEN UNGEACHTET DER TATSACHE ANWENDUNG, OB DER LG UND SEINE LIZENZGEBER ÜBER DAS BESTEHEN DER MÖGLICHKEIT DES EINTRITTS SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN UND OB EINE ETWAIGE ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. SIE SIND VERPFLICHTET FÜR DIE SICHERUNG IHRER DATEN, VOR UND WÄHREND DEM EINSATZ DER SOFTWARE, DURCH ANDERE VON DER SOFTWARE UNABHÄNGIGE MÖGLICHKEITEN SELBST ZU SORGEN.
3.2.) Weitere Einschränkungen
Der LG übernimmt im Rahmen dieser EULA keine Haftung jeglicher Art und die Haftung von CarPlus bezüglich Software von Drittanbietern, die in die Software eingebettet ist, unterliegt Abschnitt 3. (Haftungsbeschränkung). Sie dürfen im Rahmen dieser EULA keine Ansprüche geltend machen, deren Entstehen mehr als achtzehn (18) Monate zurückliegt.
4.) Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung von Carplus erfolgt zu den jeweils vertraglich vereinbarten Lieferterminen und Konditionen.
Der LG hat Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Ereignissen wie Streik, Ausfall von Mitarbeitern, Verzug von Vorlieferanten, behördlichem Eingreifen, Brand und ähnlichen Umständen, die höherer Gewalt gleich kommen nicht zu vertreten.
5.) Fälligkeit und Zahlung
Vereinbarte Forderungen werden entsprechend Vertragsbedingungen fällig. Die Fälligkeit wird von einem möglichen Gewährleistungsfall nicht berührt. Bei Zahlungsverzug ist der LG berechtigt, die üblichen Verzugszinsen geltend zu machen. Es bleibt dem LG vorbehalten bei Entstehen eines nachweisbar höheren Verzugsschadens, diese Ihnen gegenüber geltend zu machen.
Der LG hat das Recht, Ihnen bei Zahlungsverzug die Übermittlung eines neuen Freischalt-Codes zu verweigern, auch wenn dadurch Ihre Arbeit gefährdet ist und Ihnen möglicherweise finanzieller Schaden entsteht.
6.) Nutzungsbedingungen
Carplus ist durch das deutsche Urhebergesetz (UrhG) und andere einschlägige Gesetze und Abkommen geschützt. Sie dürfen Carplus nur in der von dieser Lizenzvereinbarung ausdrücklich vorgesehenen Form benutzen, installieren kopieren und weitergeben. Sie sind nicht berechtigt, Carplus, auch nicht im Wege des Software Leasing, zu vermieten oder zu verleihen. Ferner sind Sie nicht berechtigt, Carplus zu verändern, zu übersetzen, auf seine Funktionsweise zu untersuchen (reverse engineering), zu dekompilieren, in seine Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener, auf Carplus basierende Softwareprogramme zu verwenden, es sei denn, dies ist von § 69e Urhebergesetz ausdrücklich gestattet.
Carplus benötigt zum Betrieb einen Freischalt-Code, der ihnen vom LG zur Verfügung gestellt wird. Sie sind nicht berechtigt, diesen Freischalt-Code an Dritte weiterzugeben.
Sie sind berechtigt, pro Lizenz Carplus auf einem einzigen Computer zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, auszuführen oder in anderer Weise zu interagieren. Sie sind berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch Sie selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen. Sie sind außerdem berechtigt, Carplus auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, Carplus über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen Computern ausführen. Sie sind jedoch verpflichtet, für Carplus für jeden Computer, auf dem Carplus von der Speichervorrichtung aus ausgeführt wird, eine Lizenz zu erwerben, die speziell für die Verwendung auf diesem Computer gilt. Eine Lizenz für Carplus darf nicht geteilt oder auf mehreren Computern gleichzeitig verwendet werden.
7.) Updates
Soweit Ihre Vertragsbedingungen nichts Anderes bestimmen, haben Sie das Recht auf Updates, solange Sie im Besitz eines für Sie bestimmten und gültigen Freischalt-Codes sind.
8.) Datenschutz
Sie erklären sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, soweit diese für die Auftragsabwicklung unerlässlich sind, ausdrücklich einverstanden.
9.) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag ist das Amtsgericht Nordhausen ausschließlich zuständig, sofern Sie Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches (HGB), ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind.
10.) Rechtswahl
Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
11.) Kündigung
Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann Carplus diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts in Ihrem Besitz löschen.
12.) Vertrauliche Informationen
12.1.) Definition „Vertrauliche Informationen“
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet Informationen oder Materialien, die eine Vertragspartei ( „Informationsgeber“) der anderen Vertragspartei („Informationsempfänger“) zur Verfügung stellt, die in körperlicher Form vorhanden und als „vertraulich“ oder ähnlich gekennzeichnet sind, sowie Informationen, von denen eine vernünftig handelnde Person wusste oder hätte wissen müssen, dass sie vertraulich sind. Die folgenden Informationen gelten als vertraulich, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet oder bezeichnet werden: (a) Lizenzschlüssel, (b) Informationen bezüglich der Preisgestaltung, der Produkt-Roadmaps oder strategischer Marketing-Pläne von Carplus und (c) nicht-öffentliche Materialien bezüglich der Software.
12.2.) Schutz
Der Informationsempfänger darf die vertraulichen Informationen des Informationsgebers verwenden, (a) zur Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten aus der EULA, oder (b) in Verbindung mit der laufenden Geschäftsbeziehung der Vertragspartner. Der Informationsempfänger darf keine vertraulichen Informationen des Informationsgebers zu irgendeinem Zweck gebrauchen, der nicht ausdrücklich durch diese EULA gestattet ist, und wird die vertraulichen Informationen des Informationsgebers nur an die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Informationsempfängers weitergeben, die solche vertraulichen Informationen zu dieser EULA entspringenden Zwecken benötigen und die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, die nicht weniger restriktiv als die nach diesem Abschnitt 12. vorliegende Pflicht des Informationsempfängers ist. Der Informationsempfänger muss vertrauliche Informationen vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung in der gleichen Weise schützen wie er seine eigenen vertraulichen oder schutzrechtsfähigen Informationen ähnlicher Art schützt, jedoch mit nicht weniger als der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
12.3.) Ausnahmen
Die Verpflichtungen des Informationsempfängers unter Abschnitt 12.2. (Schutz) hinsichtlich vertraulicher Informationen enden, falls der Informationsempfänger durch schriftliche Aufzeichnungen belegen kann, dass diese Informationen: (a) dem Informationsempfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Informationsgeber bereits bekannt waren; (b) dem Informationsempfänger durch einen Dritten zur Verfügung gestellt wurden, der zu einer solchen Offenlegung ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit berechtigt war; (c) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind bzw. ohne Verschulden des Informationsempfängers zugänglich gemacht wurden, oder (d) ohne Zugang zu bzw. Verwendung der Informationen des Informationsgebers vom Informationsempfänger unabhängig entwickelt wurden. Zudem darf der Informationsempfänger die vertraulichen Informationen offenlegen, soweit eine solche Offenlegung gesetzlich erforderlich ist oder durch ein Gericht bzw. einer ähnlichen Justiz- oder Verwaltungseinrichtung angeordnet wurde, vorausgesetzt, der Informationsempfänger setzt den Informationsgeber sofort über eine solche erforderliche Offenlegung schriftlich in Kenntnis und kooperiert auf Anfrage und Kosten des Informationsgebers mit diesem bei jeglichen juristischen Schritten, um die verlangte Offenlegung vertraulicher Informationen anzufechten bzw. einzuschränken.
12.4.) Datenschutz
Sie stimmen zu, dass Carplus technische und nutzungsbezogene Informationen zu Ihrer Verwendung der Software verarbeiten darf, einschließlich der IP-Adresse, der Hardwareidentifikation, des Betriebssystems, der Anwendungssoftware, von Peripheriegeräten und nicht-personenbezogener Software-Nutzungsstatistiken, um die Bereitstellung von Updates, Support, die Rechnungsstellung und Online-Dienste für Sie zu ermöglichen. Soweit diese Informationen personenbezogene Daten enthalten, gilt Carplus als für die Verarbeitung Verantwortliche solcher personenbezogener Daten. Soweit sie für die Verarbeitung Verantworlicher ist, muss jede Partei stets die sich durch die anwendbaren Datenschutzgesetze ergebenden Verpflichtungen einhalten.
13.) Copyright
Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem SOFTWAREPRODUKT sowie alle Kopien davon gehören Carplus oder dessen Lieferanten. Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum in und an den Inhalten, die durch die Nutzung der SOFTWARE geschaffen werden können, ist das Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze zum geistigen Eigentum werden und durch Verträge geschützt werden. Dieses EULA gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch Carplus reserviert.
14) Allgemeines
14.1.) Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
14.2.) Auslegung
Die Abschnittsüberschriften dieser EULA dienen der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieser EULA .Das in dieser EULA verwendete Wort „einschließlich“ bedeutet „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.
14.3.) Mitteilungen
Alle von Carplus unter diesem EULA Ihnen gegenüber abgegebenen Mitteilungen erfolgen per Post, E-Mail oder Fax.
14.4.) Verzichtserklärung
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser EULA gilt nicht als Verzicht.
14.5) Rechte von Drittanbietern
Soweit nicht ausdrücklich in dieser EULA festgelegt, können aus dieser EULA keinerlei Rechte für Personen hergeleitet werden, die nicht Partei dieser EULA sind, und keine Person, die nicht Partei dieser EULA ist, kann die Durchsetzung einer ihrer Bestimmungen einfordern oder sich auf eine darin enthaltene Ausnahme bzw. Beschränkung berufen.
14.6) Rangfolge
Für den Fall eines Konflikts oder Widersprüchen zwischen dem Produkthandbuch, dieser EULA und dem Auftrag gilt die folgende Rangfolge: (a) das Produkthandbuch, (b) diese EULA und (c) der Auftrag. Hinsichtlich eines Widerspruches zwischen dieser EULA und dem Auftrag ersetzen die Regelungen in dieser EULA die in Konflikt stehenden bzw. die zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen eines Auftrags, einer Bestätigung oder eines anderen von Ihnen ausgestellten Dokuments.
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